:: Photovoltaik ::

PHOTOVOLTAIK

Photovoltaik ist die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom - mit Solarzellen.

Die Solarzellen bestehen meistens aus Silizium, einem Element, das in der Natur sehr häufig vorkommt. Strahlt die Sonne auf die Solarzellen, baut sich zwischen der Ober- und Unterseite eine Gleichspannung auf. Diese Energie kann in Solarakkus gespeichert, mit einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt oder direkt genutzt werden. Handelsübliche Solarzellen erreichen einen Wirkungsgrad bis zu 17% und werden zu Solarmodulen verschaltet.

Am besten eignen sich Dächer mit einer reinen Südorientierung und einem Neigungswinkel von 30°. Aber auch alle anderen Dächer und Flächen, die zwischen Südosten und Südwesten liegen und zwischen 10° und 50° geneigt sind, bieten sehr gute Energieerträge.
Entscheidend für alle Varianten ist lediglich, daß die Solargeneratorfläche möglichst unbeschattet ist - also weder durch Dachgauben, Kamine, Antennen, Nachbarhäuser oder hohe Bäume dauerhaft verschattet wird. Im Zweifelsfall führen wir bei Ihnen eine Verschattungsanalyse durch.
Wie Neigung und Ausrichtung die Leistung einer Solarstromanlage beeinflussen können Sie in untenstehender Grafik ablesen. Ein Dach mit einer Neigung von 20°, das nach Südosten (45°) ausgerichtet ist, liefert immer noch 95% der optimalen Leistung.

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2009 - STARTEN statt WARTEN !!!

Wenn die ersten Sonnenstrahlen im Frühjahr auf das Dach scheinen und die anderen sich den Winterschlaf noch aus dem Pelz schütteln, verdient Ihre Photovoltaikanlage schon richtig Geld! 

Vergütung für in 2009 startende Anlagen = Ct./kWh

 Freifläche  

 31,94 Ct. 

 Dachanlage bis 

 30 kW 

 43,01 Ct. 

 Dachanlage ab 

 30 kW 

 40,91 Ct. 

 Dachanlage ab

 100 kW 

 39,58 Ct. 

 Dachanlage ab 

 1000 kW 

 33,00 Ct. 

Ab 2009: EEG regelt Eigenverbrauch von Solarstrom

Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält in § 33 Abs. 2 eine auf den ersten Blick unscheinbare Regelung, die aber auf den zweiten Blick eine deutliche Erweiterung der bisherigen Konzeption des Gesetzes darstellt. Nach dem bisherigen Förderkonzept des EEG setzt die Einspeisevergütung eine tatsächliche Einspeisung in das Netz des nächst gelegenen Netzbetreibers voraus. Nach dem neuen EEG 2009 besteht für Fotovoltaik-Anlagen auf Gebäuden oder an Lärmschutzwänden künftig in bestimmten Grenzen die Möglichkeit eine, wenn auch verringerte, Vergütung für den selbst oder durch Dritte verbrauchten Strom vom Energieversorger zu erhalten.

Anstelle der Vergütung bei Einspeisung von Solarstrom in das Versorgungsnetz (2009: 43,01 Cent je kWh bei Anlagen bis 30 kW) kann nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 für Strom aus Fotovoltaik-Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 kW bei Inbetriebnahme im Jahr 2009 eine Vergütung von 25,01 Cent je Kilowattstunde verlangt werden, soweit entweder der Anlagenbetreiber oder ein Dritter den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.

Schon bisher stand es jedem Besitzer einer Fotovoltaik-Anlage frei, den aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen oder an einen Dritten oder an der Strombörse zu verkaufen, jedoch erhielt man hierfür nicht die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung. Wirtschaftlich sinnvoll war ein Eigenverbrauch bzw. eine Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien für den Erzeuger nur dann, wenn die Einspeisevergütung geringer ist als die Ersparnis für den Eigenbezug bzw. der erreichbare Marktpreis. Das war jedoch für die Fotovoltaik in der Vergangenheit nicht der Fall.

Durch die neue Regelung wird der Eigenverbrauch bzw. der Verbrauch durch Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe deutlich attraktiver. Der selbst genutzte Strom vom eigenen Dach ersetzt den Bezug von Strom über ein Energieversorgungsunternehmen - für den der Gesetzgeber von einem durchschnittlichen Preis von etwa 20 Cent ausgegangen ist. Folge: dem Anlagenbetreiber bleibt gegenüber der Einspeisevergütung ein Bonus, der mit steigenden Strompreisen sogar weiter wächst.

Die neue EEG-Regelung erlaubt nicht nur den Eigenverbrauch durch den Anlagenbetreiber, der gleichzeitig auch Gebäudeeigentümer ist. Vielmehr kann der Anlagenbetreiber auch ein Dritter sein, der über eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Gebäudeeigentümer das Dach für die Errichtung und den Betrieb der Fotovoltaik-Anlage nutzt; auch der Stromverbraucher kann ein Dritter sein, solange sich dieser in unmittelbarer räumlicher Nähe befindet.

Quelle: SolarLokal Info- und Presseservice

Zähler 1 stellt den bisherigen Strombezugszähler dar. Zähler 2 ist der Einspeisezähler. Diese beiden Zähler könnten aus Platzgründen auch in einem Gehäuse als elektronischer Zweirichtungszähler ausgeführt wer-den. Zähler 3 erfasst die gesamte PV-Erzeugung. Zur Abrechnung mit dem Netzbetreiber muss in diesem Fall der Zählerstand von Zähler 2 gemeldet werden, der mit dem Einspeistarif von 43,01 Cent/kWh vergütet wird. Aus der Differenz von Zähler 3 und 2 ergibt sich nachfolgend dann die Höhe des im Haushalt verbrauchten Solarstroms. Dieser Differenzbetrag wird vom Netzbetreiber mit der Eigenverbrauchsvergütung in Höhe von 25,01 Cent/kWh vergütet.

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